Mein Leitbild
- VK_NCH

- 20. Okt.
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 29. Okt.
Mein Selbstverständnis zum Umgang mit dem Wald:
An oberster Stelle steht der achtsame Umgang mit allem Lebenden im Wald.
Mein Grundsatz: Wir sind Gäste im Wald.
Betretungsverbot
Folgende Bereiche betreten wir nicht
✓ Feuchtbiotope (sie dienen in besonderen Maßen dem Schutz der Tier- und Pflanzenwelt)
✓ Schonungen und Pflanzgärten (Forstkulturen)
✓ Gesperrte Bereiche (z.B. bei Holzarbeiten)
✓ Ausgezeichnete Gebiete, wo das Betreten ausdrücklich verboten ist (z.B. besondere
Naturreservate)
✓ Von April bis Juni besondere Beachtung der Brut- und Setzzeit im Wald
Genehmigung des Waldeigentümers
Für eine gewerbliche Waldveranstaltung, hole ich die Genehmigung des Waldeigentümers ein.
Gesetze
Wir befolgen folgende Gesetze in Deutschland:
✓ Bundeswaldgesetz
✓ Landeswaldgesetz
✓ Bundesnaturschutzgesetzt
Gewässer
Fließgewässer und Seen — und hier besonders die nahen Uferbereiche - sind besonders
schützenswert. Mit größeren Gruppen nähern wir uns nur den Bachläufen und betreten die besonders schützenswerte Uferzonen nicht. Fließgewässer stauen wir grundsätzlich nicht auf.
Gruppengröße
Bei der Gruppengröße behalte ich den Natur- und Waldschutz immer im Blick, um je nach Gruppengröße ein noch achtsames Natur-Training zu ermöglichen. Hier kommt es natürlich auch auf das entsprechende Waldgebiet an. Ein Anhaltspunkt sind ca. 12 Teilnehmende.
Klettern auf Bäume
Für unsere Waldkurse besteigen wir keine Bäume.
Müll
Müll im Wald wird mitgenommen.
Picknick
Ein Picknick im Wald ist grundsätzlich erlaubt und für eine Gruppe von besonderer Bedeutung. Ausnahmen bestehen in Schutzgebieten. Der — möglichst wenig verursachte - Müll wird natürlich mitgenommen.
Rauchen
Rauchen im Wald ist nicht in allen Bundesländern verboten. Ich rauche generell nicht und achte darauf, dass es auch die Teilnehmenden in der Natur nicht tun.
Sammeln von Naturmaterialien
Am Boden liegende Äste, Rinde, Holz, Blätter, Samen, Früchte dürfen in geringen Mengen zum Erstellen von kreativen Bildern oder Mandalas direkt im Wald gesammelt werden. Die „Kunstwerke" bleiben im Wald zurück.
Das Abreißen vom Ästen ist nicht gestattet—Blätter, Samen, Früchte und Kräuter dürfen nur
insoweit gepflückt werden, dass sie direkt vor Ort verzehrt werden können. Es ist weder gestattet sie für Kunstwerke zu pflücken oder abzureißen oder diese zu sammeln und in größeren Mengen mit nach Hause zu nehmen. In Naturschutzgebieten ist das Sammeln von Pilzen und Waldfrüchten in der Regel vollständig untersagt.
Ganze Pflanzen mit Wurzelballen dürfen nicht ausgegraben werden.
Sturm
Bei Sturm — und auch danach ist ein Betreten des Waldes oft zu gefährlich. Eine Veranstaltung mit Gruppen wird bei einer solchen Wetterlage nicht durchgeführt.
Waldbrandgefahr
Bei erhöhter Waldbrandgefahr gilt mich als Veranstalterin und Kursleiterin eine besondere Aufsichtspflicht. Das Rauchen ist in solchen Zeiten verboten und die Wege sollten nicht verlassen werden (bei Waldbrandstufe 4 ist das Verlassen der Wege sowieso untersagt).
Außerdem weise ich die Teilnehmenden auf die besonderen Gefahren hin, dass bereits eine achtlos weggeworfene Glasscherbe oder Plastikflasche einen Brand auslösen kann.
Waldtiere
Es ist selbstverständlich, dass Waldtiere nicht gestört werden. Das gilt besonders in der Brut- und Setzzeit (s.o. Betretungsverbot) und im Winter. Bei Veranstaltungen in der Natur nehmen wir Rücksicht, verhalten uns uns ruhig und achtsam.
Wege verlassen?
In der Regel darf der Waldbesucher die Wege verlassen. Einschränkungen bestehen in
Schutzgebieten. Bin ich jedoch mit einer Gruppe von Menschen unterwegs, so achte ich in
besonderem Maße darauf, dass wir besonders auf das ausgewählte Gebiet achten. Es genügt meistens, nur wenige Meter in den Wald zu gehen. Nach der Übung wird wieder der Waldweg benutzt.
Bei Anregungen oder Rückfragen freuen ich mich über eine E-Mail.
Vera Kittel – Naturcoaching Hessen
Lohra im Februar 2025

